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Heilpraktiker - (Rechtliche)
Prüfungsbedingungen & Prüfungsorte

Gesetzliche Regelungen: Wann müssen Sie die Prüfung zum Heilpraktiker ablegen?

Aufgrund der gesetzlichen Grundlage in Deutschland können Sie bestimmte Tätigkeiten nur als Heilpraktiker bzw. Heilpraktiker (Psychotherapie) ausüben, da das Ausüben der Heilkunde nur diesen Berufsgruppen (und natürlich dem Arzt) vorbehalten ist. Wer nicht Arzt/Ärztin ist, muss die Heilpraktikerprüfung vor dem Gesundheitsamt ablegen, um eine Heilerlaubnis zu bekommen. Wenn Sie sich also für eine Ausbildung entscheiden, die „heilerisch“ bzw. „psychotherapeutisch“ arbeitet, dann kommen Sie nicht darum herum, die staatliche Prüfung abzulegen.
Ganz klar ist das bei allen körpertherapeutischen Methoden: Sie müssen, um diese professionell in der Praxis anwenden zu dürfen, HeilpraktikerIn sein, Sie brauchen die Heilerlaubnis. Ansonsten machen Sie sich strafbar!
Im Bereich der psychotherapeutischen Verfahren muss man genauer differenzieren: Arbeiten Sie noch beratend ... oder schon therapeutisch? Arbeiten Sie mit "Klienten" (grundsätzlich "gesund" und Beratung suchend) oder mit "Patienten“ (Diagnose und Therapie eines Krankheitsbildes erforderlich). Diese Frage können Sie sich nur allein bzw. zusammen mit Ihrer Ausbilderin / Ihrem Ausbilder beantworten!

Prüfungsvoraussetzungen

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Volksschulabschluss bzw. mindestens Hauptschule oder gleichwertig
  • ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass eine körperliche und geistige Eignung für den Beruf des HP gegeben ist und keine Suchterkrankung vorliegt
  • Erklärung, dass derzeit kein gerichtliches Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen Sie anhängig ist
  • polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0)

Diese Unterlagen müssen dem zuständigen Gesundheitsamt zum Zeitpunkt der Prüfung vorliegen. Genaueres entnehmen Sie bitte der Homepage des Amtes, wo Sie in der Regel auch die zur Anmeldung erforderlichen Formulare herunterladen können.

Prüfungsorte

Für Einwohner der Stadt Düsseldorf ist auch das Gesundheitsamt Düsseldorf als Prüfungsort zuständig.

Das Ordnungsamt Krefeld organisiert im Prinzip die Prüfung für alle anderen Bewohner von Städten und Gemeinden, die zum Regierungsbezirk Düsseldorf gehören, - z. B. Bedburg-Hau, Dinslaken, Dormagen, Geldern, Heiligenhaus, Issum, Kalkar, Langenberg, Meerbusch, Mettmann, Moers, Mönchengladbach, Oedem, Niederkrüchten, Neukirchen-Vluyn, Neuss, Ratingen, Rees, Remscheid, Rommerskirchen, Schwalmtal, Uedem, Velbert, Weeze, Wesel, Xanthen.

Eigenständige Prüfungsorte sind jedoch auch z.B. Recklinghausen, Köln, Solingen.

Egal, wo (in ganz Deutschland) man die Prüfung ablegt:
Die Heilerlaubnis gilt immer für das gesamte Bundesgebiet.

Und vielfach akzeptieren Prüfungsämter auch Prüflinge, die glaubhaft versichern oder gar nachweisen können (z.B. mit einem Mietvertrag), dass sie im entsprechenden Einzugsbereich eine Praxis zu eröffnen beabsichtigen. Bitte konkret und zeitnah nachfragen. Die Verfahrens-weisen der Prüfungsämter sind ständig Veränderungen unterworfen!