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Heilpraktiker - (Rechtliche)
Prüfungsbedingungen & Prüfungsorte

Gesetzliche Regelungen: Wann müssen Sie die Prüfung zum Heilpraktiker ablegen?

Aufgrund der gesetzlichen Grundlage in Deutschland können Sie bestimmte Tätigkeiten nur als Heilpraktiker bzw. Heilpraktiker (Psychotherapie) ausüben, da das Ausüben der Heilkunde nur diesen Berufsgruppen (und natürlich dem Arzt) vorbehalten ist. Wer nicht Arzt/Ärztin ist, muss die Heilpraktikerprüfung vor dem Gesundheitsamt ablegen, um eine Heilerlaubnis zu bekommen. Wenn Sie sich also für eine Ausbildung entscheiden, die „heilerisch“ bzw. „psychotherapeutisch“ arbeitet, dann kommen Sie nicht darum herum, die staatliche Prüfung abzulegen. Ganz klar ist es bei allen körpertherapeutischen Methoden: hier brauchen Sie, um diese professionell in der Praxis ausüben zu dürfen, die Heilpraktiker-Erlaubnis. Im Bereich der Psychotherapeutischen Verfahren muss man weiter differenzieren: Arbeiten Sie noch beratend oder schon therapeutisch? Arbeiten Sie mit Klienten (grundsätzlich „gesund“ und beratungssuchend) oder mit „Patienten“ (Diagnose und Therapie eines Krankheitsbildes erforderlich). Diese Frage können Sie sich nur allein bzw. zusammen mit Ihrem Ausbilder/Ausbilderin beantworten!

Prüfungsvoraussetzungen

Mindestalter 25 Jahre

Volksschulabschluss bzw. mindestens Hauptschule oder gleichwertig

ärztliche Bescheinigung aus der hervorgeht, dass eine körperliche und geistige Eignung für den Beruf des HP gegeben ist und keine Suchterkrankung vorliegt

Die Erklärung, dass derzeit kein gerichtliches Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist

Diese Unterlagen müssen dem zuständigen Gesundheitsamt zum Zeitpunkt der Prüfung vorliegen.

Prüfungsorte

Alle Orte, die zum Einzugsbereich „Regierungsbezirk Düsseldorf“ Gesundheitsamt Krefeld gehören. Anmeldung hier nur mit Wohnsitznachweis oder Arbeitsplatznachweis (zum Zeitpunkt der Antragstellung) einer der u.g. Städte:

Alpen Bedburg-Hau Brüggen Dinslaken Dormagen Duisburg Dülken Emmerich Erkrath Geldern Goch Grefrath Grevenbroich Gruiten Haan Hamminkeln Heiligenhaus Hilden Hochdahl Huenxe Issum Jüchen Kaarst Kalkar Kamp-Lintfort Kempen Kerken Kevelaer Kleve Korschenbroich Krananburg Langenberg Langenfeld Meerbusch Mettmann Moers Mönchengladbach Monheiim Nettetal Oedem Niederkrüchten Neukirchen-Vluyn Neuss Nevigen Oberhausen Ratinen Rees Remscheid Rheinberg Rheydt Rommerskirchen Schermbeck Schwalmtag Sonsbeck Straelen Süchteln Tönisvorst Uedem Velbert Viersen Voerde Wachtendonk Weeze Wesel Willich Wülfrath Xanthen

Weitere Prüfungsorte, die zwar z.T. im Einzugsgebiet Krefeld liegen, aber selbst prüfen: Stadt Wuppertal + Stadt Düsseldorf + Stadt Solingen + Stadt Essen + Stadt Velbert: ebenfalls nur für Einwohner bzw. Arbeitsplatzinhaber mit Nachweis!

Wer nachweislich seine Praxis in einem der o.g. Orte eröffnen möchte, kann dort auch geprüft werden. (z.b. Mietvertrag etc.)

 

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