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Heilpraktiker-Prüfungsbedingungen
Heilpraktiker - (Rechtliche)
Prüfungsbedingungen & Prüfungsorte
Gesetzliche Regelungen: Wann müssen Sie die Prüfung zum
Heilpraktiker ablegen?
Aufgrund der gesetzlichen Grundlage in Deutschland können Sie
bestimmte Tätigkeiten nur als Heilpraktiker bzw. Heilpraktiker
(Psychotherapie) ausüben, da das Ausüben der Heilkunde nur diesen
Berufsgruppen (und natürlich dem Arzt) vorbehalten ist. Wer nicht
Arzt/Ärztin ist, muss die Heilpraktikerprüfung vor dem Gesundheitsamt
ablegen, um eine Heilerlaubnis zu bekommen. Wenn Sie sich also für eine
Ausbildung entscheiden, die „heilerisch“ bzw. „psychotherapeutisch“
arbeitet, dann kommen Sie nicht darum herum, die staatliche Prüfung
abzulegen. Ganz klar ist es bei allen körpertherapeutischen Methoden:
hier brauchen Sie, um diese professionell in der Praxis ausüben zu
dürfen, die Heilpraktiker-Erlaubnis. Im Bereich der
Psychotherapeutischen Verfahren muss man weiter differenzieren: Arbeiten
Sie noch beratend oder schon therapeutisch? Arbeiten Sie mit Klienten
(grundsätzlich „gesund“ und beratungssuchend) oder mit „Patienten“
(Diagnose und Therapie eines Krankheitsbildes erforderlich). Diese Frage
können Sie sich nur allein bzw. zusammen mit Ihrem Ausbilder/Ausbilderin
beantworten!
Prüfungsvoraussetzungen
Mindestalter 25 Jahre
Volksschulabschluss bzw. mindestens Hauptschule oder
gleichwertig
ärztliche Bescheinigung aus der hervorgeht, dass eine
körperliche und geistige Eignung für den Beruf des HP gegeben ist und
keine Suchterkrankung vorliegt
Die Erklärung, dass derzeit kein gerichtliches
Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist
Diese Unterlagen müssen dem zuständigen Gesundheitsamt
zum Zeitpunkt der Prüfung vorliegen.
Prüfungsorte
Alle Orte, die zum Einzugsbereich „Regierungsbezirk Düsseldorf“
Gesundheitsamt Krefeld gehören. Anmeldung hier nur mit Wohnsitznachweis
oder Arbeitsplatznachweis (zum Zeitpunkt der Antragstellung) einer der
u.g. Städte:
Alpen Bedburg-Hau Brüggen Dinslaken
Dormagen Duisburg Dülken Emmerich Erkrath
Geldern Goch Grefrath Grevenbroich Gruiten
Haan Hamminkeln Heiligenhaus Hilden Hochdahl
Huenxe Issum Jüchen Kaarst Kalkar
Kamp-Lintfort Kempen Kerken Kevelaer Kleve
Korschenbroich Krananburg Langenberg
Langenfeld Meerbusch Mettmann Moers
Mönchengladbach Monheiim Nettetal Oedem
Niederkrüchten Neukirchen-Vluyn Neuss
Nevigen Oberhausen Ratinen Rees Remscheid
Rheinberg Rheydt Rommerskirchen Schermbeck
Schwalmtag Sonsbeck Straelen Süchteln
Tönisvorst Uedem Velbert Viersen Voerde
Wachtendonk Weeze Wesel Willich Wülfrath
Xanthen
Weitere Prüfungsorte, die zwar z.T. im
Einzugsgebiet Krefeld liegen, aber selbst
prüfen: Stadt Wuppertal + Stadt Düsseldorf +
Stadt Solingen + Stadt Essen + Stadt
Velbert: ebenfalls nur für Einwohner bzw.
Arbeitsplatzinhaber mit Nachweis!
Wer nachweislich seine Praxis in einem
der o.g. Orte eröffnen möchte, kann dort
auch geprüft werden. (z.b. Mietvertrag etc.)

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